Maximilian Pagenstecher

deutscher Jurist; Prof. u. a. in Halle, Frankfurt/M. und Hamburg; Hrsg. der "Rheinischen Zeitschrift für Zivil-und Prozessrecht des In-und Auslandes" 1909-1926 und der "Zeitschrift für Ausländisches und Internationales Privatrecht" 1927-1942; galt als einer der bedeutendsten Kenner des dt. und internat. Zivilrechts

* 30. Juni 1874 Wiesbaden

† 12. Juni 1957 Königstein/Taunus

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 40/1957

vom 23. September 1957

Wirken

Maximilian Alexander Ludwig Pagenstecher wurde am 30. Juni 1874 in Wiesbaden als Sohn eines Augenarztes geboren. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg / Br. und Marburg, promovierte zum Dr. jur., absolvierte die 1. und 2. juristische Staatsprüfung und habilitierte sich im Jahre 1905 als Privatdozent für Bürgerliches Recht an der Universität Würzburg.

Von 1909 - 1910 lehrte er als a.o. Prof. an der Universität Lausanne. Obwohl er hier 1910 einen Lehrstuhl erhielt, folgte er im gleichen Jahr einem Ruf an die Universität Halle / Saale. Von 1917 - 1927 war er Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Frankfurt / Main und von 1927 bis zu seiner Emeritierung 1939 o. Prof. in Hamburg. Hier vertrat er die Fächer Deutsches u.Internationales Zivilprozessrecht, Konkursrecht, Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht.

P., der in einer kaum zu übersehenden Reihe von Veröffentlichungen in den ...